DGUV V3 - Vorgeschriebene Elektroprüfungen in Unternehmen
Jedes Unternehmen mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln ist gem. BETRSICHV und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) verpflichtet diese regelmäßig und wiederkehrend zu prüfen.
Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie gerne beim Erfüllen der vielfältigen Auflagen und der Wahrung Ihrer Unternehmerpflichten. Das Erfüllen der DGUV V3-Auflagen und somit die Vermeidung von Personen- und Brandunfällen liegt in Ihrem ureigensten Interesse, denn Brandschäden und besonders Personenschäden können sich existenzbedrohend auswirken.
Was wird im einzelnen bei DGUV Prüfungen untersucht?
Anlagenprüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Feststehende, massive Anlagen oder Betriebsmittel, die sehr massiv sind und in der Regel nicht transportiert werden bezeichnet man als ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Beispiele für im Rahmen der DGUV V3 Vorschrift zu prüfende ortsfeste elektrische Anlagen sind z. B. Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektro-Herde, Wasserspender oder Durchlauferhitzer, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, usw.
Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Alle elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel, die beweglich sind und mittels Stecker an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, bezeichnet man als Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Darunter fallen handgeführte elektrische Werkzeuge, wie z. B. Bohrmaschinen oder Staubsauger, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Notebooks, mobile Beamer, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen oder Haushaltsgeräte.
Maschinenprüfung
Schweißgeräte-Prüfung
Prüfung Sicherheitsbeleuchtung
Prüffristen für DGUV V3 Elektroprüfungen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Prüfzyklen elektrischer Anlagen und Geräte auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu als Empfehlung die TRBS 1201 (technische Richtlinie für Betriebssicherheit) herausgegeben.
Einer DGUV V3 Prüfung geht also eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die deren Prüfzyklus bestimmt.
Während der Betriebsmittelprüfung übernehmen wir gerne die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation.